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Gültig ab 10. Februar 2025

Gast/JUN-AIR Einheiten
Gast Manufacturing, Inc.
Gast JUN-AIR Europe B.V.

1. Vereinbarung

a. Sofern im endgültigen Angebot, der endgültigen Offerte oder einem anderen endgültigen Vorschlag, der dem Käufer vom Verkäufer schriftlich, per Fax oder per E-Mail unterbreitet wird ("endgültige Offerte"), nichts anderes angegeben ist, gelten diese Geschäftsbedingungen für die Lieferung aller Produkte und Komponenten und Teile dafür ("Produkte") und/oder die Erbringung aller Dienstleistungen ("Dienstleistungen") durch oder über eine Gast/JUN-AIR-Einheit ("Verkäufer") an (i) jede natürliche oder juristische Person, der diese Geschäftsbedingungen mit einem vom Verkäufer, über die Website des Verkäufers oder auf andere Weise unterbreiteten (ii) jede natürliche oder juristische Person, die mit einer natürlichen oder juristischen Person verbunden ist, der diese Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden (zusammenfassend "Käufer"). Das endgültige Angebot und diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen die vollständige und endgültige Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch oder über den Verkäufer dar. Diese Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem endgültigen Angebot den "Vertrag", jedoch unter der Voraussetzung, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem endgültigen Angebot die Bestimmungen des endgültigen Angebots Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen haben. Alle vom oder durch den Verkäufer gelieferten Produkte und erbrachten Dienstleistungen gelten als ausschließlich auf der Grundlage und vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags geliefert und erbracht, es sei denn, Käufer und Verkäufer haben einen separaten förmlichen schriftlichen Vertrag über die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen ausgehandelt und unterzeichnet, der ausdrücklich auf den Vertrag verweist und ausdrücklich festlegt, dass er Vorrang vor dem Vertrag hat (ein "Anderer Vertrag"); in diesem Fall gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Anderen Vertrag und dem Vertrag die Bestimmungen des Anderen Vertrags, jedoch ausschließlich in Bezug auf die im Rahmen dieses Anderen Vertrags gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen.

b. Der Verkäufer beanstandet und lehnt alle Bestimmungen in den vom oder im Namen des Käufers vorgelegten Unterlagen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebotsanfragen, Leistungsbeschreibungen, Bestellungen, Geschäftsbedingungen, Freigabe- oder Versanddokumente ("Käuferunterlagen"), die von den Bestimmungen des Vertrags abweichen. Die Anerkennung oder Annahme einer Käuferdokumentation durch den Verkäufer begründet weder einen Anderen Vertrag noch stellt sie eine Annahme oder Zustimmung zu den Bestimmungen einer Käuferdokumentation dar, die von den Bestimmungen des Vertrages abweichen. Die Bestätigung der Käuferdokumentation durch den Verkäufer stellt lediglich eine Bestätigung des Empfangs dieser Käuferdokumentation durch den Verkäufer dar, und die Annahme der Käuferdokumentation durch den Verkäufer stellt lediglich eine Bestätigung der vom Käufer bestellten bestimmten Produkte und/oder Dienstleistungen, der vom Käufer gewünschten Termine für den Versand oder die Lieferung dieser Produkte und/oder die Erbringung dieser Dienstleistungen dar, die Anweisungen des Käufers für den Versand dieser Produkte und/oder den für diese Produkte und/oder Dienstleistungen zu zahlenden Preis, in jedem Fall (i) nur insoweit, als dies mit den Bestimmungen des Vertrages übereinstimmt, und (ii) ohne Annahme oder Zustimmung zu den in dieser Bestellung festgelegten oder erwähnten Bedingungen, die von den Bestimmungen des Vertrages abweichen, darzustellen.

c. Der Vertrag kann nur durch ein schriftliches, von Käufer und Verkäufer unterzeichnetes Dokument ergänzt, geändert oder ersetzt werden, das ausdrücklich auf den Vertrag Bezug nimmt und ausdrücklich erklärt, dass es den Vertrag ändert.

2. Preis und Zuschläge

Die Preise können aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen angepasst werden. Der Begriff "außergewöhnliche Marktbedingungen" bezeichnet jede Erhöhung der Materialkosten, die durch Marktveränderungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, verursacht wird, wie z. B. Zölle, Zuschläge, erhöhte Logistikkosten und Schwankungen bei Währungen und Rohstoffen, die zu einer Preiserhöhung des in einem Vertrag, einem Angebot, einer Bestellung oder einer Auftragsbestätigung festgelegten Produktpreises führt. Die Preise und Zuschläge für Produkte und Dienstleistungen sind die entsprechenden Preise und Zuschläge, die im endgültigen Angebot angegeben oder gemäß diesem festgelegt sind. Sofern im endgültigen Angebot nicht anders angegeben, sind alle Preise FCA (Incoterms 2020) des Verkäufers, und alle Preise sind Nettopreise für den Verkäufer und enthalten keine Fracht, Versand, spezielle Verpackung oder Handhabung, Versicherung oder Steuern, Abgaben, Zölle, Tarife, Zölle oder andere Gebühren oder Abgaben jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auferlegt werden, die alle (einschließlich aller damit verbundenen Einbehaltungen) in der alleinigen Verantwortung des Käufers liegen und von diesem zu zahlen sind. Falls der Verkäufer Fracht, Versand, spezielle Verpackung oder Handhabung, Versicherung oder Steuern, Abgaben, Zölle, Zollgebühren oder andere Gebühren oder Abgaben, die in der Verantwortung des Käufers liegen, bezahlt, kann der Verkäufer diese dem Käufer in Rechnung stellen. Die Weigerung oder Unfähigkeit des Käufers, die Produkte anzunehmen oder zu liefern, entbindet den Käufer nicht von der Zahlung der Produkte.

3. Zahlungsbedingungen

Der Verkäufer kann dem Käufer die Produkte bei der Lieferung und die Dienstleistungen bei der Erbringung in Rechnung stellen, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) wenn der Käufer eine Verzögerung der Lieferung von Produkten verlangt, der Verkäufer dem Käufer diese Produkte vor der Lieferung in Rechnung stellen kann, und (ii) wenn der Käufer eine Verzögerung der Erbringung von Dienstleistungen verlangt, der Verkäufer dem Käufer diese Dienstleistungen vor der Erbringung in Rechnung stellen kann. Sofern im endgültigen Angebot nichts anderes vorgesehen ist, sind alle Zahlungen an den Verkäufer in der gleichen Währung zu leisten wie die entsprechenden Preise. Sind in einem endgültigen Angebot Zahlungsbedingungen angegeben, so gelten für die Produkte und Dienstleistungen die im endgültigen Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen. Sind in einem endgültigen Angebot keine Zahlungsbedingungen angegeben, so sind die Zahlungsbedingungen für die Produkte und Dienstleistungen dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum netto. Unabhängig davon, ob die Zahlungsbedingungen in einem endgültigen Angebot angegeben sind oder nicht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Zahlung für Produkte vor der Produktion, vor dem Versand (z.B. per Nachnahme) oder bei Lieferung (z.B. per Nachnahme) und für Dienstleistungen vor der Erbringung der Leistung zu verlangen, wenn und wann immer das Konto des Käufers oder eines seiner verbundenen Unternehmen beim Verkäufer oder einem seiner verbundenen Unternehmen nicht aktuell ist oder der Verkäufer sich bezüglich des Zahlungseingangs unsicher fühlt. Zahlungen per Überweisung erfolgen gemäß den in der Rechnung des Verkäufers aufgeführten Überweisungsanweisungen. Zahlungen per Scheck sind an die in der Rechnung des Verkäufers angegebene Zahlstelle zu senden und ansonsten gemäß den in der Rechnung des Verkäufers aufgeführten Zahlungsanweisungen zu leisten. Die Akzeptanz von Zahlungen per Kreditkarte liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers, und wenn der Käufer per Kreditkarte zahlt, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Jede Lieferung von Produkten wird als eine separate und unabhängige Transaktion betrachtet, für die der Käufer die Zahlung leisten muss. Wird ein vom Käufer an den Verkäufer zu zahlender Betrag bei Fälligkeit nicht beglichen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer alle Anwaltsgebühren und sonstigen Kosten und Auslagen, die ihm bei der Eintreibung des überfälligen Betrags entstehen, zurückzufordern, und hat das Recht, dem Käufer für den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung eine Verzugsgebühr in Höhe von 2% pro Monat oder, falls niedriger, den höchsten gesetzlich zulässigen Satz zu berechnen. Der Verkäufer ist berechtigt, vor jedem zuständigen Gericht eine Inkassoklage gegen den Käufer zu erheben, um überfällige Beträge einzutreiben.

4. Sicherheit für die Zahlung

Zur Sicherung der fälligen und pünktlichen Zahlung des Preises für Produkte und Dienstleistungen und anderer vom Käufer an den Verkäufer zu zahlender Beträge hat der Verkäufer ein erstes Pfandrecht und ein Sicherungsrecht an allen Produkten, an allen sonstigen Produkten (wie in Absatz 9 (Sonstige Produkte) unten definiert) und an allen Erlösen in Bezug auf Produkte und sonstige Produkte und behält dieses ein, und der Käufer gewährt dem Verkäufer dieses. Wird der Preis für Produkte oder Dienstleistungen oder ein anderer vom Käufer an den Verkäufer zu zahlender Betrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, hat der Verkäufer alle Rechte und Rechtsmittel einer gesicherten Partei nach geltendem Recht sowie alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die ihm vertraglich, gesetzlich oder nach Billigkeit zustehen, und kann diese ausüben. Zusätzlich zu den Rechten und Rechtsmitteln, die ihm nach geltendem Recht oder anderweitig vertraglich, gesetzlich oder nach billigem Ermessen zustehen, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung von Produkten zurückzuhalten, Produkte zurückzurufen und zurückzunehmen, Produkte wieder in Besitz zu nehmen, andere Produkte in Besitz zu nehmen und die Kunden des Käufers anzuweisen, Zahlungen für Produkte und andere Produkte direkt an den Verkäufer zu leisten, und zwar ohne Benachrichtigung des Käufers und ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Der Verkäufer hat das Recht, in seinem eigenen Namen und/oder im Namen des Käufers solche Dokumente auszufertigen, solche Unterlagen einzureichen und solche anderen Maßnahmen zu ergreifen und vom Käufer zu verlangen, solche Unterlagen einzureichen, solche Dokumente auszufertigen und solche anderen Maßnahmen zu ergreifen, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit für notwendig oder angemessen hält, um sein erstes Pfandrecht und sein Sicherungsrecht nachzuweisen und zu bestätigen und seine Rechte und Rechtsmittel als gesicherte Partei auszuüben.

5. Versand, Lieferung und Leistung

Der Verkäufer versendet die Produkte an die vom Käufer in der entsprechenden Käuferdokumentation angegebene Adresse und bemüht sich, das vom Käufer angegebene Transportunternehmen zu verwenden. Wenn in der betreffenden Käuferdokumentation "common carrier" oder kein Spediteur angegeben ist, werden die Produkte auf eine Weise versandt, die der Verkäufer nach eigenem Ermessen auswählt. Alle angegebenen, vorgeschlagenen, vereinbarten und geplanten Versand-, Liefer- und Leistungstermine sind lediglich Schätzungen, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Vertragsstrafen oder Schäden im Zusammenhang mit verspätetem Versand oder verspäteter Lieferung von Produkten oder verspäteter Erbringung von Dienstleistungen. Falls für Produkte oder Dienstleistungen Exportgenehmigungen, -lizenzen oder -genehmigungen erforderlich sind, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, diese Produkte zu versenden oder diese Dienstleistungen zu erbringen, solange nicht alle erforderlichen Exportgenehmigungen, -lizenzen und -genehmigungen eingeholt wurden. Der Versand und die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen können nach dem alleinigen Ermessen des Verkäufers in Raten erfolgen. Das Eigentum und das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung jedes Produkts gehen auf den Käufer über, sobald das Produkt beim Spediteur zum Versand hinterlegt wird, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung eines Produkts, nachdem das Produkt beim Spediteur zum Versand hinterlegt wurde. Anträge des Käufers, den Versand von Produkten zu verzögern, müssen mindestens 30 Tage vor dem geplanten Versand gestellt werden und sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer ihnen schriftlich zustimmt. Der Verkäufer kann eine $250 Änderungsauftragsgebühr für jeden Antrag auf Verzögerung des Versands erheben, selbst wenn er damit einverstanden ist. Wenn der Käufer es versäumt, innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Mitteilung, dass die Produkte versandbereit sind, einen Abholtermin zu vereinbaren, oder wenn er es versäumt, die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, kann der Verkäufer im Zusammenhang mit diesem Versäumnis Lager- und Bearbeitungsgebühren erheben. Wenn der Käufer gemäß den Bedingungen der Bestellung einen vom Käufer ausgewählten Spediteur und/oder Frachtführer gewählt hat und der Versand der Produkte nicht am oder vor dem bestätigten Versanddatum erfolgt, weil der Käufer es versäumt hat, den Spediteur und/oder Frachtführer des Käufers zu veranlassen, die Produkte am bestätigten Versanddatum zu übernehmen, dann ist der Verkäufer nach einer Benachrichtigung des Käufers (die per E-Mail erfolgen kann) mit einer Frist von fünf (5) Werktagen berechtigt, (i) die Produkte mit einem vom Verkäufer ausgewählten Spediteur CPT Destination frachtfrei an den Käufer zu versenden und dem Käufer die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen; und (ii) der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die in Rechnung gestellten Kosten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Macht der Verkäufer von seinen Rechten gemäß diesem Absatz Gebrauch, gehen das Eigentum und das Verlustrisiko gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterm auf den Käufer über. Jeder Anspruch, dass ein falsches Produkt oder eine falsche Produktmenge geliefert wurde, muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Versanddatum geltend gemacht werden, und wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Versanddatum eine schriftliche Mitteilung über ein falsches Produkt oder eine falsche Produktmenge erhält, ist der Käufer von der Geltendmachung eines Anspruchs wegen eines falschen Produkts oder einer falschen Produktmenge im Zusammenhang mit einer Lieferung ausgeschlossen.

6. Software

Soweit ein Produkt oder eine Dienstleistung Software in irgendeiner Form, einschließlich Firmware ("Software"), enthält, wird diese Software nicht an den Käufer oder seine Kunden verkauft, sondern nur auf einer begrenzten, nicht ausschließlichen Basis in der vom Verkäufer gelieferten Form zur Verwendung durch den Käufer und seine Kunden mit diesen Produkten oder Dienstleistungen lizenziert. Im Falle von Software gelten alle Verweise in diesen Geschäftsbedingungen oder in einem Angebot, einer Offerte oder einem sonstigen Vorschlag auf "Verkauf", "Kauf" oder Ähnliches als Lizenz zur Nutzung dieser Software gemäß diesem Absatz 7. Der Käufer darf die Software nicht vervielfältigen, verbreiten, modifizieren, zurückentwickeln oder den Quellcode der Software ableiten, Urheberrechts- oder andere Hinweise von der Software entfernen oder die Software in irgendeiner Weise nutzen, es sei denn, der Verkäufer hat dies genehmigt.

7. Prototypen, Zeichnungen, etc.

Im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinen Kunden einerseits und dem Verkäufer und anderen Gast/JUN-AIR-Einheiten andererseits besitzt der Verkäufer und/oder eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit alle Rechte, Titel und Interessen an allen Prototypen, Zeichnungen, Schemata, Entwürfen, Spezifikationen, Mustern, Formen und anderen Werkzeugen sowie technischen Unterlagen, die ganz oder teilweise vom Verkäufer und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit in Verbindung mit Produkten oder Dienstleistungen vorbereitet, erstellt oder zur Verfügung gestellt werden ("Prototypen, Zeichnungen, etc."), ungeachtet jeglicher Vorschläge oder anderer Beiträge, die der Käufer oder einer seiner Kunden in Bezug auf Verbesserungen oder Änderungen in Bezug auf diese Prototypen, Zeichnungen usw. macht. Prototypen, Zeichnungen usw. dürfen nur für vom Verkäufer und/oder einem anderen Gast/JUN-AIR-Unternehmen gelieferte Produkte und vom Verkäufer und/oder einem anderen Gast/JUN-AIR-Unternehmen erbrachte Dienstleistungen und nur mit Genehmigung des Verkäufers und/oder eines anderen Gast/JUN-AIR-Unternehmens verwendet werden, und der Käufer darf nicht versuchen, Prototypen, Zeichnungen usw. anders als für vom Verkäufer und/oder einem anderen Gast/JUN-AIR-Unternehmen gelieferte Produkte zu verwenden, und der Käufer muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Kunden dies nicht tun. anders als für die vom Verkäufer und/oder einem anderen Gast/JUN-AIR-Geschäftsbereich gelieferten Produkte und die vom Verkäufer und/oder einem anderen Gast/JUN-AIR-Geschäftsbereich erbrachten Dienstleistungen zu verwenden oder in irgendeiner anderen Weise zu versuchen, Prototypen, Zeichnungen usw. zu missbrauchen oder zu veruntreuen.

8. Andere Produkte

Für den Fall, dass ein Produkt in ein anderes Produkt, Material, eine Komponente oder ein Teil ("Anderes Produkt") eingebaut oder installiert oder mit einem solchen kombiniert wird: (i) trägt der Verkäufer keinerlei Risiko, Haftung, Verpflichtung oder Verantwortung in Bezug auf ein solches anderes Produkt, und (ii) ist der Käufer allein haftbar, verpflichtet und verantwortlich für alle anderen Produkte, in die er Produkte einbaut oder installiert, von einem Dritten einbauen oder installieren lässt oder einen Dritten zum Einbau oder zur Installation ermächtigt und/oder mit denen er Produkte kombiniert, von einem Dritten kombinieren lässt oder einen Dritten zur Kombination ermächtigt.

9. Eingeschränkte Garantie - Produkte

a. Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass (i) jedes Produkt frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist, und (ii) wenn im endgültigen Angebot angegeben ist, dass ein Produkt mit bestimmten Zeichnungen oder Mustern übereinstimmen oder aus bestimmten Materialien hergestellt werden muss, dieses Produkt innerhalb der angegebenen oder üblichen Toleranzen mit den angegebenen Zeichnungen und Mustern übereinstimmt und aus den angegebenen Materialien hergestellt wird.

b. Im Falle eines Verstoßes gegen die unter Buchstabe a genannte Gewährleistung muss der Käufer den Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist für das betreffende Produkt davon in Kenntnis setzen. Sofern der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist für ein Produkt über einen Verstoß gegen die in Buchstabe a genannte Gewährleistung informiert, hat der Verkäufer keine Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf einen Verstoß gegen die in Buchstabe a genannte Gewährleistung.

c. Ist in einem endgültigen Vorschlag eine Gewährleistungsfrist angegeben, so ist die Gewährleistungsfrist für ein Produkt die im endgültigen Vorschlag angegebene Gewährleistungsfrist. Ist in einem endgültigen Vorschlag keine Gewährleistungsfrist angegeben, so gilt für ein Produkt die folgende Gewährleistungsfrist:

Gast-Produkte: 12 Monate
JUN-AIR Produkte: 24 Monate

Die Garantiezeit für alle Produkte beginnt an dem Tag, an dem das Produkt vom Verkäufer beim Spediteur zum Versand hinterlegt wird.

d. Das einzige und ausschließliche Recht und Rechtsmittel des Käufers und die einzige und ausschließliche Haftung und Verpflichtung des Verkäufers im Falle einer Verletzung der in Unterabsatz a genannten Garantie besteht darin, dass der Verkäufer das betreffende Produkt entweder repariert oder ersetzt oder dem Käufer den vom Käufer dafür gezahlten Preis erstattet oder gutschreibt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, überholte Teile für Garantiereparaturen und überholte Produkte für den Garantieaustausch zu verwenden. Die Entscheidung, ob eine Reparatur, ein Austausch, eine Rückerstattung oder eine Gutschrift oder die Verwendung von überholten Teilen oder Produkten erfolgt, trifft der Verkäufer nach eigenem Ermessen. Reparierte Produkte und Ersatzprodukte werden nur für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit garantiert.

e. Der Verkäufer hat das Recht zu verlangen, dass ein Produkt, das Gegenstand eines Gewährleistungsanspruchs ist, an den Verkäufer oder eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit zur Inspektion und Bewertung zurückgeschickt wird. Bei der Rücksendung von Produkten hat der Käufer die Rücksendebedingungen des Verkäufers einzuhalten (siehe Absatz 15 (Rücksendungen) unten).

f. Die unter Buchstabe a genannte Gewährleistung gilt nicht, und der Käufer hat kein Recht oder Rechtsmittel und der Verkäufer hat keine Haftung oder Verpflichtung im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Gewährleistung, wenn: (i) ein Produkt in irgendeiner Weise verändert, modifiziert oder manipuliert wird, es sei denn, die Veränderung, Modifikation oder Modifizierung wurde vom Verkäufer oder mit dessen Genehmigung vorgenommen; (ii) ein Produkt nach der Übergabe an den Spediteur für den Versand beschädigt wird; (iii) ein Produkt nach dem Erhalt nicht ordnungsgemäß konserviert, verpackt, gelagert, verarbeitet oder gehandhabt wird (Im Falle eines Produkts, das statisch empfindlich ist und durch elektrostatische Ladungen oder Entladungen beeinträchtigt, beschädigt oder zerstört werden kann, gelten die folgenden EDS-Anforderungen: (A) ein solches Produkt muss so konserviert, verpackt und gelagert werden, dass es nicht der Erzeugung oder Entladung elektrostatischer Spannungen ausgesetzt ist; und (B) ein solches Produkt muss in Übereinstimmung mit IEC 61340-5-1 Ed. 1.0b:2007 Elektrostatik - Teil 5-1.); (iv) ein Produkt wird nicht in Übereinstimmung mit den vom Verkäufer empfohlenen Betriebs- und Wartungshandbüchern, Anweisungen und Verfahren verwendet und gewartet; (v) ein Produkt wird nicht ordnungsgemäß in ein anderes Produkt eingebaut oder installiert oder nicht ordnungsgemäß mit einem anderen Produkt kombiniert; (vi) das Problem mit einem Produkt direkt oder indirekt auf ein Versagen, eine mangelhafte Leistung oder ein anderes Problem mit einem anderen Produkt, Material, einer Komponente oder einem Teil zurückzuführen ist, das nicht vom Verkäufer oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit geliefert wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Produkt, Material, eine Komponente oder ein Teil, das vom Käufer oder von einer vom Käufer angewiesenen Quelle geliefert wurde, oder direkt oder indirekt daraus resultiert; (vii) das Problem mit einem Produkt ist direkt oder indirekt auf die Einhaltung eines Designs, einer Spezifikation oder einer anderen spezifischen Anforderung des Käufers zurückzuführen oder ergibt sich direkt oder indirekt daraus; (viii) ein Produkt wird in einer Art und Weise, mit einem Stoff oder zu einem Zweck verwendet, die/der von der normalen Art und Weise, dem Stoff und dem Zweck, für die/den es bestimmt ist, abweicht, oder es wird anderweitig einer anormalen Verwendung oder Nutzung unterzogen; (x) das Problem mit einem Produkt ist direkt oder indirekt auf den normalen Verschleiß eines solchen Produkts zurückzuführen oder ergibt sich direkt oder indirekt daraus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dinge wie verschlissene Dichtungen, Bruch von Spritzennadeln usw.)); (xi) das Problem mit einem Produkt ist direkt oder indirekt auf Reagenzien oder andere Substanzen zurückzuführen, die in oder mit einem solchen Produkt verwendet werden, oder ergibt sich direkt oder indirekt aus diesen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dinge wie verstopfte Durchgänge oder Werte, Schäden durch korrosive oder unlösliche Substanzen usw.)); (xii) ein Produkt wird für einen Zweck oder eine Anwendung verwendet, für den/die es nicht geeignet, ungeeignet oder unangemessen ist (unabhängig davon, ob ein bestimmter Gebrauch oder eine bestimmte Anwendung für ein Produkt angegeben ist oder nicht, ist der Käufer allein dafür verantwortlich, die Eignung, Tauglichkeit und Angemessenheit der Produkte für die Zwecke und Anwendungen zu bestimmen, für die sie vom Käufer und seinen Kunden verwendet werden); oder (xiii) das Problem mit einem Produkt direkt oder indirekt auf eine Änderung von Sicherheits-, Gesundheits- oder anderen staatlichen oder behördlichen Standards, Mandaten oder anderen Anforderungen nach dem Herstellungsdatum eines solchen Produkts zurückzuführen ist oder direkt oder indirekt daraus resultiert oder sich daraus ergibt.

10. Eingeschränkte Garantie - Dienstleistungen

a. Der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass die Dienstleistungen von qualifiziertem Personal in fachgerechter und professioneller Weise erbracht werden.

b. Im Falle eines Verstoßes gegen die unter Buchstabe a genannte Gewährleistung muss der Käufer den Verkäufer innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erbringung der betreffenden Dienstleistungen davon in Kenntnis setzen. Sofern der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb der in diesem Absatz b genannten Frist über eine Verletzung der in Absatz a genannten Gewährleistung informiert, hat der Verkäufer keine Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf eine solche Verletzung.

c. Das einzige und ausschließliche Recht und Rechtsmittel des Käufers und die einzige und ausschließliche Haftung und Verpflichtung des Verkäufers für eine Verletzung der in Unterabsatz a oben genannten Gewährleistung besteht darin, dass der Verkäufer entweder die betreffenden Dienstleistungen in dem Umfang nacherfüllt, in dem sie nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, oder dem Käufer den vom Käufer dafür gezahlten Preis erstattet oder gutschreibt. Die Entscheidung über die Nacherfüllung, Rückerstattung oder Gutschrift trifft der Verkäufer nach eigenem Ermessen. Für alle nacherfüllten Leistungen gilt die oben beschriebene Gewährleistung.

d. Die unter Buchstabe a genannte Gewährleistung gilt nicht, und der Käufer hat kein Recht oder Rechtsmittel und der Verkäufer hat keine Haftung oder Verpflichtung im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Gewährleistung, wenn ein Versäumnis bei der ordnungsgemäßen Erbringung von Dienstleistungen direkt oder indirekt auf (i) die Einhaltung von Anweisungen, Instruktionen oder Anforderungen des Käufers oder (ii) eine Handlung, Untätigkeit, einen Fehler oder eine Unterlassung des Käufers oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person außer dem Verkäufer und seinen Mitarbeitern und Vertretern zurückzuführen ist oder direkt oder indirekt daraus resultiert.

11. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen

a. DIE GARANTIEN, RECHTE UND RECHTSMITTEL GEMÄSS ABSATZ 10 (BESCHRÄNKTE GARANTIE - PRODUKTE) UND 11 (BESCHRÄNKTE GARANTIE - DIENSTLEISTUNGEN) OBEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN, RECHTE UND RECHTSMITTEL, DIE DEM KÄUFER IN BEZUG AUF PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN GEWÄHRT WERDEN, UND TRETEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, RECHTE UND RECHTSMITTEL, AUSDRÜCKLICH, GESETZLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND DER VERKÄUFER LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, DER VERKÄUFER LEHNT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, GESETZLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, RECHTE UND RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE KOMPATIBILITÄT ODER INTEROPERABILITÄT MIT ANDEREN PRODUKTEN, DIE GENAUIGKEIT, DIE LEISTUNG UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE ALLE GARANTIEN, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGEBEN. MIT AUSNAHME DER HAFTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN, DIE DEM VERKÄUFER IN DEN ABSÄTZEN 10 (BESCHRÄNKTE GARANTIE - PRODUKTE) UND 11 (BESCHRÄNKTE GARANTIE - DIENSTLEISTUNGEN) AUFERLEGT WERDEN, ÜBERNIMMT WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINE ANDERE GAST/JUN-AIR-EINHEIT EINE HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG GEGENÜBER DEM KÄUFER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AUSFALL, DER UNSACHGEMÄSSEN LEISTUNG, DER FEHLFUNKTION, DER UNGENAUIGKEIT ODER DER NICHTKONFORMITÄT EINES PRODUKTS ODER EINER DIENSTLEISTUNG ODER EINEM MANGEL ODER EINER MANGELHAFTEN LEISTUNG.

b. Der Verkäufer gibt keine Garantien, Haftungen, Verpflichtungen, Rechte oder Rechtsmittel in Bezug auf ein Produkt oder eine Dienstleistung außer den ausdrücklichen Garantien, Haftungen, Verpflichtungen, Rechten und Rechtsmitteln, die in den obigen Absätzen 10 (Eingeschränkte Garantie - Produkte) und 11 (Eingeschränkte Garantie - Dienstleistungen) dargelegt sind, und ermächtigt den Käufer oder eine andere natürliche oder juristische Person nicht, im Namen oder im Auftrag des Verkäufers und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit Garantien, Haftungen, Verpflichtungen, Rechte oder Rechtsmittel in Bezug auf ein Produkt oder eine Dienstleistung zu geben, zu vereinbaren oder zu übernehmen.

c. Aussagen und Daten in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen auf der Website und in Werbe-, Marketing- und technischer Literatur und Materialien des Verkäufers und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit sind keine Garantien. Aussagen und Daten, die der Verkäufer und/oder eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit in Bezug auf die Leistung von Produkten zur Verfügung stellt, sind nicht dazu bestimmt, die Leistung eines Produkts unter tatsächlichen Bedingungen oder für bestimmte Verwendungszwecke und Anwendungen zu definieren, und der Käufer und seine Kunden sollten sich nicht darauf verlassen, wenn es darum geht, die Eignung, Tauglichkeit oder Angemessenheit von Produkten für bestimmte Zwecke und Anwendungen zu bestimmen. Weder der Verkäufer noch eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit garantiert oder gewährleistet die Tauglichkeit, Eignung oder Angemessenheit eines Produkts für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und weder der Verkäufer noch eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit übernimmt irgendeine Haftung oder Verpflichtung, wenn ein Produkt für eine Anwendung verwendet wird, für die es nicht tauglich, geeignet oder angemessen ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers und seiner Kunden, die Eignung, Tauglichkeit und Angemessenheit der Produkte für bestimmte Zwecke und Anwendungen zu bestimmen. Ohne das Vorstehende in irgendeiner Weise einzuschränken, übernehmen der Käufer und seine Kunden alle Risiken, die mit der Verwendung von Produkten und anderen Produkten für Zwecke und Anwendungen verbunden sind, die das Risiko von Tod, Körperverletzung, Krankheit, Sachschäden oder Umweltschäden in sich bergen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf medizinische Anwendungen und Anwendungen, die gefährliche, ätzende oder radioaktive Substanzen oder Systeme oder Prozesse beinhalten, die solche Substanzen beinhalten ("Hochrisikoanwendungen").

d. Die vom Verkäufer und anderen Gast/JUN-AIR-Einheiten zur Verfügung gestellten Leitfäden zur chemischen Kompatibilität enthalten allgemeine Kompatibilitätsinformationen zu verschiedenen Materialien und Chemikalien, die von Lieferanten solcher Materialien und Chemikalien und anderen Drittquellen stammen und nicht unabhängig getestet oder überprüft wurden. Die Leitfäden zur chemischen Verträglichkeit sind nicht dazu gedacht, die Eignung eines Produkts für die Verwendung mit einem bestimmten Material oder einer bestimmten Chemikalie zu definieren, und der Käufer oder Benutzer eines Produkts sollte sich nicht darauf verlassen, um die Eignung eines Produkts für die Verwendung mit einem bestimmten Material oder einer bestimmten Chemikalie zu bestimmen. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie und gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Erklärungen bezüglich der Eignung eines Produkts für die Verwendung mit einem Material oder einer Chemikalie ab, und weder der Verkäufer noch eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit übernimmt irgendeine Haftung oder Verpflichtung, wenn das Produkt mit einem Material oder einer Chemikalie verwendet wird, für die es nicht geeignet, angemessen oder angemessen ist.

e. Die in den Paragraphen 10 (Eingeschränkte Garantie - Produkte) und 11 (Eingeschränkte Garantie - Dienstleistungen) dargelegten Garantien, Rechte und Rechtsbehelfe gelten ausschließlich für den Käufer und für keine andere natürliche oder juristische Person, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunden des Käufers.

f. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung für den Verlust oder die Beschädigung der vom Käufer gelieferten Produkte, Materialien, Komponenten oder Teile, die während der Verarbeitung oder Montage entstehen.

g. Soweit gesetzlich zulässig, haften der Verkäufer, eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit und/oder ein Direktor, ein leitender Angestellter, ein Partner, ein Manager, ein Angestellter, ein Anwalt, ein Bevollmächtigter oder ein Vertreter des Verkäufers und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit unter keinen Umständen für Strafen oder indirekte Schäden, Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, Schäden mit Strafcharakter oder Vertrauensschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene oder nicht realisierte Verkäufe, Einnahmen, Gewinne, Einkommen, Kosteneinsparungen oder Geschäfte, entgangene oder nicht realisierte Verträge, Verlust des Firmenwerts, Rufschädigung, Verlust von Eigentum, Verlust von Material, das verarbeitet wird, Verlust von Informationen oder Daten, Produktionsverlust, Ausfallzeiten oder erhöhte Kosten, in Verbindung mit einem Produkt oder einer Dienstleistung oder anderweitig in Verbindung mit dem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung, selbst wenn der Verkäufer und/oder eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit über die Möglichkeit solcher Schäden informiert oder darauf hingewiesen wurde, und ungeachtet des Versagens eines wesentlichen Zwecks eines Produkts oder einer Dienstleistung.

h. Soweit gesetzlich zulässig, übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers und der anderen Gast/JUN-AIR-Einheiten in Verbindung mit einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung in keinem Fall den an den Verkäufer für dieses bestimmte Produkt oder diese Dienstleistung gezahlten Betrag.

12. Rechte an geistigem Eigentum

Alle Zeichnungen, Entwürfe, Know-how, Erfindungen, Vorrichtungen, urheberrechtlich geschützten Werke, Technologien, vertraulichen Informationen des Verkäufers, Verbesserungen daran und alle damit verbundenen Patente, Patentanmeldungen, Urheberrechte, einschließlich Anwendungen und Registrierungen, Geschäftsgeheimnisse oder andere ähnliche Eigentums- oder geistige Eigentumsrechte (zusammenfassend als "geistiges Eigentum des Verkäufers" bezeichnet) in oder im Zusammenhang mit der Konzeption, der Schaffung, der Entwicklung, der Umsetzung in die Praxis, dem Design, der Produktion, der Lieferung, dem Betrieb, der Verwendung, der Anwendung oder der Leistung der Produkte oder Dienstleistungen sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers.

In keinem Fall darf der Käufer ein Patent, ein Urheberrecht oder einen anderen Anspruch auf das Eigentum oder die Lizenz an den Produkten oder Dienstleistungen des Verkäufers und/oder dem geistigen Eigentum des Verkäufers geltend machen oder beantragen. Nichts in diesem Absatz 12 hindert den Käufer daran, eine Beschreibung oder einen Verweis auf die Produkte des Verkäufers und/oder nicht vertrauliche Aspekte der Technologie oder der Prozesse des Verkäufers aufzunehmen, wenn dies notwendig ist, um ein Patent, ein Urheberrecht oder einen anderen Anspruch auf das Produkt des Käufers zu unterstützen, vorausgesetzt jedoch, dass keine Verwendung des Namens, der Marken oder der Logos des Verkäufers ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers erfolgen darf. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Käufer eine Lizenz, ein Eigentumsrecht oder ein Recht an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen oder das geistige Eigentum des Verkäufers gewährt wird. In dem Maße, in dem der Käufer Verbesserungen in Bezug auf das geistige Eigentum des Verkäufers schafft, konzipiert, entwickelt oder in die Praxis umsetzt, überträgt der Käufer hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an solchen Verbesserungen und den damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten an den Verkäufer. Der Verkauf von Produkten durch den Verkäufer an den Käufer oder die Erbringung von Dienstleistungen für den Käufer umfasst keine Forschungs-, Entwicklungs-, Design- oder sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer darf nicht versuchen, die Produkte zu vervielfältigen oder zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, das geistige Eigentum des Verkäufers zu missbrauchen oder zu veruntreuen, und der Käufer muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Kunden dies nicht tun.

13. Markenzeichen

Die Produkte können ein oder mehrere Warenzeichen des Verkäufers und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit ("Warenzeichen") enthalten. Der Käufer hat eine nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Verwendung von Warenzeichen in Bezug auf Produkte in Handbüchern, Anleitungen, Verfahren und anderen zugehörigen Dokumenten und Materialien sowie in Werbe- und Marketingdokumenten und -materialien, die sich auf solche Produkte und/oder auf andere Produkte beziehen, in die solche Produkte eingebaut oder installiert werden oder mit denen solche Produkte kombiniert werden; jedoch unter der Voraussetzung, dass der Käufer (i) keine Marke verändert oder modifiziert, (ii) das entsprechende Markensymbol (™ oder ®) an der prominentesten Stelle jeder Marke in allen Dokumenten und Materialien anbringt, (iii) das Eigentum an jeder Marke dem Verkäufer und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit gemäß den Anweisungen des Verkäufers in allen Dokumenten und Materialien zuschreibt, (iv) den Verkäufer im Voraus über jede vorgeschlagene Verwendung einer Marke informiert und (v) dem Verkäufer auf Verlangen ermöglicht, jede vorgeschlagene spezifische Verwendung einer Marke im Voraus zu überprüfen und zu genehmigen. Im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinen Kunden einerseits und dem Verkäufer und den anderen Gast/JUN-AIR-Einheiten andererseits kommt jede Nutzung von Markenzeichen ausschließlich dem Verkäufer und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit zugute. Der Käufer und seine Kunden dürfen die Marken nur mit Genehmigung des Verkäufers und/oder eines anderen Gast/JUN-AIR-Geschäftsbereichs verwenden, und der Käufer darf nichts tun und muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Kunden nichts tun, was das Recht, den Titel und das Interesse des Verkäufers oder eines anderen Gast/JUN-AIR-Geschäftsbereichs an einer Marke verringern, schmälern oder beeinträchtigen könnte.

14. Rückgabe

Der Verkäufer kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen die Rückgabe von Produkten an ihn genehmigen oder verlangen. Alle diese Rücksendungen unterliegen den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen. Alle derartigen Rücksendungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Rücksendung geltenden Rückgaberichtlinien des Verkäufers und müssen mit diesen in Einklang stehen. Neben anderen Bedingungen für die Rücksendung von Produkten aus beliebigen Gründen kann der Verkäufer verlangen, dass (i) vor der Rücksendung eine Rücksendegenehmigung (RGA) vom Verkäufer eingeholt wird, (ii) der Käufer oder sein Kunde alle Fracht- und Versandkosten im Zusammenhang mit der Rücksendung trägt, (iii) der Käufer oder sein Kunde das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports trägt, (iv) kein Produkt zurückgesendet wird, bevor es nicht von Chemikalien (v) kein Produkt zurückgegeben wird, wenn dieses Produkt oder ein anderes Produkt, in das es eingebaut oder installiert ist oder mit dem es kombiniert ist, in Verbindung mit gefährlichen, ätzenden oder radioaktiven Stoffen verwendet wurde, und (vi) der Käufer und/oder sein Kunde die Einhaltung der Anforderungen der obigen Klauseln (iv) und (v) bestätigen. Neben anderen Bedingungen für die Rückgabe von Produkten zur Gutschrift kann der Verkäufer verlangen, dass (i) die zurückgegebenen Produkte Produkte sind, die der Verkäufer derzeit als Standardprodukte zum Verkauf anbietet, sich in neuem, unbenutztem und unbeschädigtem Zustand befinden, in der Originalverpackung zurückgegeben werden und in vollständigem Zustand mit sämtlichem Zubehör, Handbüchern und sonstiger Dokumentation zurückgegeben werden, und (ii) der Käufer eine Wiedereinlagerungsgebühr zahlt. Sonderanfertigungen und nicht standardisierte Produkte können nicht zur Gutschrift zurückgegeben werden.

15. Angestellte, Agenten, etc.

Kein Angestellter, Vertreter, Vertriebshändler oder Repräsentant des Verkäufers oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit hat das Recht oder die Befugnis, die in den Paragraphen 10 (Eingeschränkte Garantie - Produkte) und 11 (Eingeschränkte Garantie - Dienstleistungen) dargelegten Garantien, Haftungen, Verpflichtungen, Rechte oder Rechtsmittel zu ändern oder zu erweitern oder im Namen oder im Auftrag des Verkäufers und/oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit andere Garantien, Zusicherungen, Vereinbarungen oder Zusagen in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen zu machen oder einzugehen, die über die ausdrücklichen Garantien, Zusicherungen, Vereinbarungen und Zusagen in diesem Vertrag hinausgehen oder diese ergänzen. Derartige Änderungen, Erweiterungen, Garantien, Zusicherungen, Vereinbarungen oder Gewährleistungen dürfen vom Käufer oder seinen Kunden nicht in Anspruch genommen werden und sind für den Verkäufer oder eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit weder bindend noch einklagbar.

16. Verhältnis der Parteien zueinander

Der Käufer und der Verkäufer sind in Bezug auf alle Produkte und Dienstleistungen unabhängige Vertragspartner, und nichts, was in diesem Vertrag enthalten ist, soll eine Partnerschaft, ein Joint Venture, einen Hauptvertreter, einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer oder eine ähnliche Vereinbarung oder Beziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer begründen oder kann als solche angesehen werden. Weder der Käufer noch der Verkäufer sind für Handlungen oder Unterlassungen der jeweils anderen Partei verantwortlich, und weder der Käufer noch der Verkäufer haben die Befugnis, in irgendeiner Weise für die andere Partei zu sprechen, sie zu vertreten oder zu verpflichten.

17. Verzicht

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels oder einer Befugnis im Rahmen des Abkommens gilt nicht als Verzicht darauf, und die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels oder einer Befugnis im Rahmen des Abkommens schränkt keine andere oder weitere Ausübung desselben oder die Ausübung anderer Rechte, Rechtsmittel oder Befugnisse im Rahmen des Abkommens ein.

18. Anwendbares Recht

a. Die Vereinbarung unterliegt dem anwendbaren Recht und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen, und die Rechte, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung und in Verbindung damit bestimmen sich nach dem anwendbaren Recht.
b. Das anwendbare Recht hängt von der jeweiligen Gast/JUN-AIR-Einheit ab, die Verkäufer ist:

Anwendbares Recht sind die Gesetze der Vereinigten Staaten und des Staates Delaware, wenn die folgende Gast/JUN-AIR-Einheit Verkäufer ist: Gast Manufacturing, Inc.
Anwendbares Recht ist das Recht der Niederlande, wenn die folgende Gast/JUN-AIR-Einheit Verkäufer ist: Gast JUN-AIR Europe B.V.

c. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

19. Ausführen

a. Wenn und soweit die Produkte und die zugehörigen technischen Informationen, Daten, Dokumente und Materialien Exportkontrollen und/oder Handelsembargos der Vereinigten Staaten und/oder der Europäischen Union unterliegen, hat der Käufer alle diese Exportkontrollen und Handelsembargos strikt einzuhalten, mit dem Verkäufer und jedem anderen IDEX-Unternehmen bei offiziellen oder inoffiziellen Untersuchungen, Audits oder Inspektionen, die sich auf solche Exportkontrollen oder Handelsembargos beziehen, uneingeschränkt zu kooperieren und keine Produkte oder zugehörige technische Informationen, Daten, Dokumente oder Materialien zu exportieren, Produkte oder damit zusammenhängende technische Informationen, Daten, Dokumente oder Materialien weder direkt noch indirekt an eine Partei exportieren, reexportieren, umleiten oder übertragen, die auf einer anwendbaren "Denied Party"-Liste steht oder deren Bestimmungsort einem Embargo unterliegt, oder für eine Verwendung, die gemäß solchen Exportkontrollen und/oder Handelsembargos anderweitig verboten ist, es sei denn, der Käufer erhält alle erforderlichen staatlichen und behördlichen Genehmigungen, Ermächtigungen, Lizenzen und Erlaubnisse der Vereinigten Staaten und/oder Europas. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer die folgenden Informationen über die Produkte zur Verfügung: (i) die entsprechenden ECCN-Nummern, die in den vom US-Handelsministerium verwalteten Export Administration Regulations aufgeführt sind, und (ii) die entsprechenden Warennummern, die in der aktuellen Ausgabe der Veröffentlichung des Bureau of the Census, Schedule B, Statistical Classification of Domestic and Foreign Commodities Exported from the United States (Schedule B-Nummern) aufgeführt sind.

b. Verbot von Exporten nach Russland. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 833/2014 verpflichtet sich der Käufer: 1) verpflichtet sich, keine im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, direkt oder indirekt an eine Einrichtung in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder zu reexportieren; 2) unternimmt alles in seiner Macht Stehende, um sicherzustellen, dass der Zweck von Klausel (1) nicht von Dritten in der weiteren Handelskette des Käufers, einschließlich Wiederverkäufern, vereitelt wird; 3) hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus eingerichtet und unterhält diesen, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette des Käufers, einschließlich Wiederverkäufern, aufzudecken, die den Zweck von Klausel (1) vereiteln würden. 4) Jeder Verstoß des Käufers gegen die Klauseln (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Vereinbarung dar, und der Verkäufer ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu fordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) Beendigung des Abkommens und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe des Wertes der verkauften Waren.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) und (3) dieses Abschnitts sowie über einschlägige Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten, zu informieren. Der Käufer stellt dem Verkäufer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Anfrage Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Absatz (1), (2) und (3) zur Verfügung.

20. Schadloshaltung durch den Käufer

Der Käufer hat den Verkäufer und die anderen Gast/JUN-AIR-Einheiten zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Haftung, Urteile, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten
und Sachverständigenhonorare), die einem Dritten aufgrund eines Anspruchs, einer Klage oder eines Klagerechts eines Dritten nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht entstehen, soweit ein solcher Anspruch, eine solche Klage oder ein solches Klagerecht sich ergibt aus oder bezieht auf (i) die Verletzung der Paragraphen 13 (Geistige Eigentumsrechte), 14 (Warenzeichen) oder 20 (Export) durch den Käufer, (ii) andere Produkte, (iii) Hochrisikoanwendungen oder (iv) die Einhaltung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anforderungen des Käufers.

21. Patentverletzungen

Der Käufer und jeder seiner Kunden gestattet dem Verkäufer und den anderen Gast/JUN-AIR-Einheiten, nach eigenem Ermessen eine oder alle der folgenden Maßnahmen in Verbindung mit einem Produkt zu ergreifen, von dem behauptet wird, dass es ein Patent, ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Eigentumsrecht verletzt oder missbraucht:

a. die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung zu leiten und zu kontrollieren und den Rechtsbeistand auszuwählen und zu beauftragen, der den Käufer und/oder seinen Kunden in diesem Zusammenhang vertritt; jedoch unter der Voraussetzung, dass, falls der Verkäufer oder eine andere Gast/JUN-AIR-Einheit sich dafür entscheidet, die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung zu leiten und zu kontrollieren, der Verkäufer oder eine solche andere Gast/JUN-AIR-Einheit (i) die Gebühren und Auslagen eines solchen Rechtsbeistands, den er auswählt und beauftragt, den Käufer und/oder dessen Kunden zu vertreten, sowie alle von diesem Rechtsbeistand beauftragten örtlichen Rechtsbeistände und Sachverständigen bezahlen muss und (ii) den Käufer und seinen Kunden von allen Urteilen und Vergleichen freizustellen, die auf einer solchen Klage wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung beruhen, es sei denn, ein solches Urteil oder ein solcher Vergleich beruht auf oder ergibt sich aus (A) der Einhaltung von Design, (A) der Einhaltung eines Entwurfs, einer Spezifikation oder einer Anforderung des Käufers oder eines seiner Kunden, (B) einer Änderung, Abänderung oder Modifikation eines solchen Produkts, die nicht vom Verkäufer oder mit dessen schriftlicher Genehmigung vorgenommen wurde, (C) der Verwendung eines solchen Produkts mit einem anderen Produkt, Material (C) die Verwendung eines solchen Produkts mit einem anderen Produkt, Material, einer Komponente oder einem Teil, das nicht vom Verkäufer oder einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit geliefert wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Produkt, Material, eine Komponente oder ein Teil, das vom Käufer oder von einer vom Käufer angewiesenen Quelle geliefert wurde, oder (D) die Verwendung eines solchen Produkts auf eine andere Art und Weise, mit einem anderen Stoff oder für einen anderen Zweck als die normale Art und Weise, den Stoff und den Zweck, für den es bestimmt ist.

b. das Produkt durch ein anderes, nicht verletzendes und nicht missbräuchliches Produkt zu ersetzen oder das Produkt so zu verändern, dass es nicht verletzend oder missbräuchlich ist; oder

c. Den Käufer und/oder dessen Kunden auffordern, die Nutzung des Produkts einzustellen, vorausgesetzt, der Verkäufer erstattet dem Käufer den vom Käufer für das Produkt gezahlten Preis (abzüglich einer angemessenen Vergütung für den Zeitraum der Nutzung).

22. Vorläufiger Rechtsschutz

Der Verkäufer hat das Recht, bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung und/oder eine einstweilige Anordnung zu beantragen und zu erwirken, um den Käufer zu untersagen, gegen die vorstehenden Absätze 7 (Software), 13 (Geistige Eigentumsrechte), 14 (Warenzeichen) oder 20 (Export) zu verstoßen oder diese zu verletzen.

23. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung der Leistung, soweit diese durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Elemente, höhere Gewalt, Naturereignisse, Handlungen des Käufers oder Dritter, Überschwemmungen, Feuer, Energieengpässe oder -unterbrechungen, Kommunikationsstörungen, etc.
Verspätungen und Unterbrechungen, Erdbeben, Explosionen, Krieg oder militärische Mobilmachung, bewaffnete Feindseligkeiten, Unruhen, Terrorismus, Maßnahmen oder Untätigkeit von Regierungen, Aufforderungen von Regierungsbehörden, Engpässe, Verzögerungen bei der Beschaffung oder Unfähigkeit zur Beschaffung von Materialien, Komponenten oder Teilen, Transportmängel, Verspätungen und Unterbrechungen, Unterbrechung der Stromversorgung oder anderer Versorgungsleistungen, Epidemien oder weit verbreitete Krankheiten sowie Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen oder andere Differenzen mit Arbeitnehmern.

24. Trennbarkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages für rechtswidrig, ungültig, nichtig oder in irgendeiner Weise nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung in dem Maße eingeschränkt oder aufgehoben, wie es erforderlich ist, damit der Vertrag ansonsten in vollem Umfang in Kraft, rechtmäßig, gültig und durchsetzbar bleibt.

25. Zuweisung

Weder der Vertrag noch irgendwelche Rechte, Haftungen oder Verpflichtungen aus oder in Bezug auf den Vertrag dürfen vom Käufer oder Verkäufer ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden, sei es freiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig, und jede solche Abtretung, die ohne eine solche Zustimmung versucht wird, ist null und nichtig; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist für (i) eine Abtretung durch den Käufer oder Verkäufer an einen Nachfolger, der das gesamte oder im Wesentlichen das gesamte Geschäft und Vermögen der jeweiligen Partei übernimmt, oder (ii) eine Abtretung durch den Verkäufer an eine andere Gast/JUN-AIR Einheit.

26. Gebundene Parteien

Der Vertrag ist für den Käufer und den Verkäufer und, vorbehaltlich des obigen Absatzes 26 (Abtretung), für deren jeweilige Rechtsnachfolger und Zessionare verbindlich und gegenüber diesen durchsetzbar.

27. Beendigung

a. Der Verkäufer kann jeden Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 90 (neunzig) Tagen schriftlich kündigen oder auflösen. Im Falle einer solchen Stornierung oder Kündigung bleibt der Käufer zur Zahlung verpflichtet:
(i) Der Kaufpreis für alle Dienstleistungen, Gebühren und Produkte, die dem Käufer bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der Stornierung geliefert wurden.

b. Der Käufer kann eine Bestellung stornieren oder kündigen, indem er den Verkäufer mindestens 30 Tage vor dem geplanten Lieferdatum schriftlich benachrichtigt und nur mit Zustimmung des Verkäufers. Im Falle einer solchen Stornierung oder Kündigung bleibt der Käufer für die Zahlung der folgenden Beträge haftbar:
(i) Der Kaufpreis für alle bis zum Zeitpunkt der Stornierungs- oder Kündigungsmitteilung erbrachten Dienstleistungen und fertigen Produkte.
(ii) Stornogebühr (berechnet als 50% des Kaufpreises) für alle Produkte und Dienstleistungen, die in Bearbeitung sind.

Die Haftung und die Verpflichtungen jeder Gast/JUN-AIR-Einheit sind einzeln und nicht gemeinsam, und keine Gast/JUN-AIR-Einheit hat irgendeine Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf eine Handlung, Unterlassung, Verletzung, Nichterfüllung oder Nichtleistung einer anderen Gast/JUN-AIR-Einheit. Nur die Gast/JUN-AIR-Einheit, die der Verkäufer ist, hat irgendeine Haftung oder Verpflichtung in Verbindung mit einem Vertrag oder mit Produkten oder Dienstleistungen, die von oder durch diese Gast/JUN-AIR-Einheit bereitgestellt werden.

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